Die Mittelstands- u. Wirtschaftsvereinigung (MIT) Berlin begrüßt die Änderung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen!

Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen hat der Koalitionsausschuss der Großen Koalition am 11.01.2009 beschlossen, erleichterte Vergaben von Bauleistungen zu ermöglichen. Befristet auf zwei Jahre werden Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen auf eine Million und für die freihändigen Vergaben auf 100.000 Euro erhöht.

Unterhalb dieser Schwellenwerte kann die Vergabestelle ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben durchführen. Dies gilt unmittelbar für Vergaben des Bundes. „Wir begrüßen, dass Berlin sich ebenfalls entschlossen hat, die Schwellenwerte entsprechend der Vorgabe des Bundes anzuheben“, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende Peter Mahlo.

Vielen Dank bereits im Vorfeld für die Veröffentlichung.

Ulrich Droske
stellvertretender Vorsitzender

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