Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt ausdrücklich das Vorhaben von Bundesumweltminister Peter Altmaier, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundsätzlich zu reformieren und die Missstände in der Energiepolitik entschieden anzupacken.
Peter Altmaier ist der erste Bundesumweltminister, der die schweren Fehlsteuerungen durch das EEG beim Namen nennt und das Gesetz ändern will. Mit seiner Rechnung, die Energiewende könne bis zu einer Billion Euro kosten, hat er die dringend notwendige öffentliche Debatte zur Zukunft des EEG angestoßen. Für eine grundlegende Reform des EEG hat er die volle Unterstützung der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU. Dies hat der MIT-Bundesvorstand in seiner jüngsten Sitzung in Berlin ausdrücklich bekräftigt.
„Die Energiepreise laufen davon. Die Kostenexplosion bei der Ökostrom-Förderung ist zum wichtigsten Thema der deutschen Wirtschaftspolitik geworden. Die dramatische Entwicklung schadet mittlerweile nicht nur Unternehmen und Verbrauchern, sondern der Energiewende insgesamt. Daher unterstützt die MIT den Bundesumweltminister in seinen Bemühungen, den Strompreisanstieg zu begrenzen“, sagt Dieter Bischoff, stv. MIT-Bundesvorsitzender und Vorsitzender der MIT-Energiekommission. „Ein weiterer unkontrollierter Anstieg der Energiekosten für Verbraucher und Unternehmen würde dem Wirtschaftsstandort Deutschland massiv schaden und den sozialen Frieden in unserem Land gefährden“, betont Bischoff. Altmaier hatte vorgeschlagen, die Umlage für die Ökostrom-Förderung auf den Rechnungen der Haushalte auf die jetzige Höhe von rund 5,3 Cent einzufrieren und in den kommenden Jahren nur um 2,5 Prozent steigen lassen.
Die Einführung einer Strompreisbremse ist die richtige Sofortmaßnahme zur Deckelung der Strompreise. Um darüber hinaus sicherzustellen, dass Strom in Zukunft für jedermann bezahlbar ist, gilt es außerdem, die Fördersätze des EEG zurückzuführen und den Einspeisevorrang abzuschaffen. „Die Einspeisevergütungen nach dem EEG lagen 2012 mehr als doppelt so hoch wie der gesamte Länderfinanzausgleich. Tendenz weiter stark steigend. Dieser Missstand muss schnellstmöglich angepackt werden“, unterstreicht Dieter Bischoff.
In weiteren Schritten bei der Reform des EEG gilt es, folgende Punkte umzusetzen:
- Die Einspeisevergütungen dürfen nicht mehr vorrangig an die ineffizien-testen und teuersten Energieträger gehen.
- Den Betreibern von Ökostrom-Anlagen können keine festen Erlöse mehr garantiert werden – insbesondere nicht für den Fall, dass der erzeugte Strom keinen Abnehmer findet.
- Der Ausbau des Ökostroms ist an den für seine Nutzung erforderlichen Aus- und Umbau der Stromnetze zu koppeln. Investoren, die zugleich in die Netze und in die Erforschung von Speicherkapazitäten investieren, werden bevorzugt.
- Für die deutsche Energiewende wird der europäische Kontext wiederhergestellt.
- Der Staat fördert und gibt Ziele vor – aber den Marktteilnehmern bleibt überlassen, wie sie sie im Wettbewerb am besten und effizientesten erreichen. Auch für die Energiewende gilt: Marktwirtschaft fördert Erfindungsgeist und Innovation, Planwirtschaft behindert sie.