Zur aktuellen stadtweiten Debatte um eine Neuauflage der Zweckentfremdungsverbotsverordnung erklären der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Berlin (MIT) Dr. Martin Sattelkau und Pressesprecher Johannes Kraft:

-Kein probates Mittel zur Entspannung am Berliner Wohnungsmarkt-

„Wir kennen die in Bezug auf die aktuelle Lage am Berliner Wohnungsmarkt und die mit den prognostizierten Bevölkerungsentwicklungen bis zum Jahr 2030 verbundenen besonderen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen und erkennen die Bemühungen der Berliner Landesregierung in dieser Sache an.

Der aktuell in der Diskussion befindliche Gesetzentwurf für eine erneute Zweckentfremdungsverbotsverordnung stellt jedoch nach unserer Einschätzung kein probates Mittel zur Lösung des Nachfrageüberschusses am Wohnungsmarkt dar.

Hiermit kann weder dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum abgeholfen, noch eine an den jeweils konkreten lokalen Bedarfen orientierte Entwicklung der Immobilien ermöglicht werden. Durch eine solche Verordnung würden stattdessen zum Beispiel dringend benötigte soziale Nutzungen wie Kindertagesstätten, private Schulen oder Arztpraxen verhindert werden.“

Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt lassen sich weder durch Verordnungen und Verbote, noch durch rein öffentlichen Wohnungsbau in ein Gleichgewicht bringen. Um den Bedarf an Wohnraum in unserer Stadt nachhaltig zu decken, bedarf es deshalb insbesondere auch privater Investitionen im Wohnungsbau und einer Politik, die diese ermöglicht und fördert.

 

-Geißel für die Tourismuswirtschaft-

„Der Tourismus ist für kleine und mittelständische Unternehmen ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Er darf durch eine künstliche Verknappung des Angebots und eine damit einhergehende Preissteigerung nicht geschwächt werden.“

Berlin zieht seine Attraktivität auch aus seinem weltstädtischen Flair und der Vielfalt der Menschen, die hier leben und die unsere Stadt besuchen.

Darüber hinaus gibt es ernsthafte Zweifel an der Rechtssicherheit einer solchen Verordnung.

„Wir erwarten deshalb von der Berliner Politik die Abkehr von den Überlegungen zur Festsetzung einer solchen Verordnung und stattdessen eine ernsthafte Diskussion darüber, wie neuer Wohnraum unter maßgeblicher Beteiligung privater Investitionen geschaffen und gleichzeitig die Tourismuswirtschaft gestärkt werden kann.“

 

-Genehmigungen statt Verbotsüberwachung-

„Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verstärkung der bezirklichen Personalkörper um voraussichtlich 3,5 Stellen sollte deshalb in den Stadtplanungsämtern zur zügigen Bearbeitung von Bauanträgen und zur Festsetzung von Bebauungsplänen eingesetzt werden.“

 

V.i.S.d.P: Johannes Kraft | kraft@mit-pankow.de | mobil: +49.171.69 55 254

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