Die Mittelstands- u. Wirtschaftsvereinigung (MIT) Berlin kritisiert Urteil zu den Ladenöffnungszeiten als nicht Zeitgemäß!

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Berlin kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe als nicht Zeitgemäß. Aus dem heutigen Urteilsspruch ergibt sich eine teilweise verfassungswidrige Regelung, welche sich ins besondere auf die vier aufeinander folgenden Adventssonntage bezieht. Dabei ist es wichtig, das jetzt der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus schnell für eine klare und sichere Lösung für alle Beteiligten sorgt.

„Mit großen Bedauern müssen wir feststellen, dass die Rechtssprechung weit hinter den heutigen Erfordernissen von Gewerbetreibenden und auch deren Mitarbeitern zurück bleibt“ so der Landesvorsitzende der Berliner MIT Norbert Lehmann-Ehlert und fügt hinzu:“ jetzt ist der Senat und auch das Abgeordnetenhaus aufgefordert, das Urteil gewissenhaft auszuwerten und die notwendigen Schlussfolgerungen zeitnahe umzusetzen.“

Im einzelnen muss das heutige Urteil in Ruhe und mit entsprechendem Sachverstand geprüft werden, in wie weit eine akzeptable Lösung für die berechtigten Interessen der Einzelhandel, Kirchen, Arbeitnehmern, Kunden und Touristen erreicht werden kann.

„Es ist schon erschreckend, dass sich dieses Urteil unter anderem auf ein Gesetz aus dem Jahr 1919, welches ins Grundgesetz übernommen wurde, stützt“ erklärt Ulrich Droske stellvertretender Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung und ergänzt: „Als Berliner Mittelstandsvereinigung werden wir uns weiterhin für eine freizügige Ladenöffnungszeit, welche selbstverständlich auch die Sonntage einbezieht, einsetzen, denn das sichert und schafft neue Arbeitsplätze.“

Ulrich Droske (V.i.S.d.P.)
stellvertretender Landesvorsitzender

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