Unsere Forderungen

Forderungen der MIT Berlin für die Berliner Wirtschaft
,,Corona-Rettungsprogramm für Berliner Unternehmen''


Die Berliner Wirtschaft braucht ein Rettungsprogramm durch das Land Berlin, um Unternehmen zu unterstützen und zehntausende Arbeitsplätze in Berlin zu sichern.

Dabei muss deutlich über die bereits bekannten Soforthilfemaßnahmen des Senates hinausgegangen werden. Nachfolgend stellt die MIT Berlin ein umfassendes Maßnahmenpaket vor. Wir erwarten vom Berliner Senat, den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Zur Umsetzung dieses Programmes sind sämtliche personelle und technische Ressourcen der Senatsverwaltung zu nutzen.

1. Einsatz der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Investitionsbank Berlin für die Erstberatung und Bearbeitung von Anträgen zu Soforthilfemaßnahmen von Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmen.

2. Staffelung der Soforthilfe-Zuschüsse (nicht rückzahlbare Zuschüsse) des Landes Berlin nach der Zahl der Erwerbstätigen nach Vorbild der Regelungen im Bundesland Bayern. Diese Zuschüsse sollen zusätzlich zu den Zuschüssen des Bundes gezahlt werden. Bisher zahlt Berlin nur für Unternehmen bis zu 5 Mitarbeitern eine Soforthilfe.
 
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und soll aus unserer Sicht wie folgt aussehen:
·        bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
·        bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
·        bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
·        bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
 
3. Das Land Berlin gewährt für klein- und mittelständische Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise KfW-Darlehen (derzeit i.d.R. 90 %) erhalten, für den zu frei finanzierenden Darlehensteil (derzeit 10 %) eine Bürgschaft. Das sogenannte ,,Hausbankprinzip'' wird nicht greifen.

4. Das Land Berlin wird ein Programm für Unternehmen über 250 Mitarbeiter auflegen, dass sich ebenfalls an den Vorgaben der bayrischen Hilfsprogramme und Zinsen von 0% orientiert.

5. Der Regierende Bürgermeister wird aufgefordert, einen – bis auf Weiteres digitalen - Runden Tisch mit den größten Gewerbeimmobilieneigentümern der Stadt einzuberufen, um gemeinsame Maßnahmen zur Unterstützung der Gewerbemieter zu vereinbaren. Dabei müssen sich auch die Gewerbeeigentümer auf Zusagen und mögliche Unterstützungen des Senats verlassen können.

6. Die automatische Stundung von Steuerzahlungen von Berliner Unternehmen bei den Berliner Finanzämtern für Selbstständige und Unternehmen zunächst bis zum 30. September 2020 könnten ggf. Steuer-Gutschriften an notleidende Unternehmen und/oder Solo-Selbständige/ Arbeitnehmer veranlassen.

7. Sofortprogramm Digitalisierung: Sofortiger Ausbau der Breitbandanschlüsse/ Aufbau 5G-Technologie könnte jetzt Jobs sichern und Berlin zudem nachhaltig und langfristig als Wirtschaftsstandort attraktiver machen.

8. Landesbehörden und Bezirke werden zum 30. Juni 2020 einen „Investitionspakt Berlin 2020“ auflegen und alle möglichen baulichen Mittel für Investitionen so schnell wie möglich zur Auftragsvergabe bringen, um die Berliner Wirtschaft anzukurbeln.

 

 

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