Liebe Mitglieder,
für viele von Ihnen und Ihre Unternehmen stellt die Corona-Krise ein existenzbedrohendes Ereignis dar. Ihr Ziel wird es sein, Ihr Unternehmen unabhängig von der Größe durch die Krise zu bringen.
Als politische Organisation im vorpolitischen Raum, aber auch als Interessenvertreter von Unternehmern, Gewerbetreibenden, Handwerkern, Landwirten, Angehörigen der Freien Berufe und der Leitenden Angestellten sowie verantwortlich Tätigen in Wirtschaft und Verwaltung informieren wir Sie zu den von der Bundesregierung und auch den Landesregierungen beschlossenen Soforthilfen (vgl. beiliegende Corona-Schutzschild-Erklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft), insbesondere:
-Kurzarbeitergeld,
-Liquiditätshilfen durch standardisierte und von Bürgschaftsbanken, Investitionsbanken der Länder und die KfW refinanzierte Kredit- und Bürgschaftsprogramme, die teilweise über die Hausbanken ausgereicht werden,
-Steuerstundungen.
Derzeit werden in der Politik noch weitere Maßnahmen diskutiert, wie zum Beispiel Verschiebung der Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung von Ende des Monats auf Mitte des folgenden Monats und Zuschüsse für kleine Unternehmen.
Zur Liquiditätssicherung ist die Beantragung von zusätzlichen Finanzierungsmitteln möglich. Dazu wurde von den Förderbanken und Geschäftsbanken der folgende Katalog einzureichender Unterlagen veröffentlicht:
-Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
-Jahresabschlüsse/Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
-Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inkl. Summen- und Saldenliste) oder Jahresabschluss 2019
-Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
-Selbstauskunft nebst priv. Steuerunterlagen
-Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters
Die Jahresabschlüsse/Einnahme-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018 sowie die BWA 2019 dürften Ihnen vorliegen. Insofern kommt der „Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen“ und der „Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate“ große Bedeutung zu.
Corona-Erklärung des Bundesministerium für Wirtschaft
Gerne möchte ich Ihnen weitere Informationen über die derzeitigen Hilfsmöglichkeiten und unsere politischen Forderungen als MIT rund um den Corona-Virus geben.
Informationen über die Lohnfortzahlung für Eltern, die aufgrund von Schulschließungen ihre Kinder betreuen und nicht arbeiten können, finden Sie hier.
Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier.
Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
Hilfen des Bundes
Überbrückungshilfe III
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Soforthilfe V - Zuschuss
Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten können Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 oder nachrangig Soforthilfezuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen.
Die Antragstellung ist voraussichtlich bis zum 31.12.2020 möglich.
Weitere Information finden Sie hier.