MIT Berlin – für einen Abbau der Bürokratie bei der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge!
Bereits seit dem 01.01.2006 müssen die zu leistenden Sozialversicherungs-beiträge im Voraus bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats vorliegen.
„Aus den Erfahrungen die wir machen konnten, hat es bis auf den Einmaleffekt durch die Umstellung zum 01.01.2006 und den damit verbundenen Liquiditätsvorteil für die Sozialversicherungen keinerlei positive Auswirkungen,“ erklärt Peter Mahlo, stellvertretender Landesvorsitzender der Berliner Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung und fügt hinzu: “es gibt lediglich mehr Formulare und Papiere die ausgefüllt werden müssen. Da aber die genaue Beitragsschuld erst nach Ablauf des Monats festgestellt werden kann, muss also im voraus die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld gewissenhaft geschätzt werde. Dabei ist zu beachten, das die vorgenommene Schätzung bei einer Betriebsprüfung dokumentiert und nachvollziehbar ist. Eine zweite Berechnung muss dann auf Grundlage des tatsächlichen Beitrags, der nach Ablauf des Monats feststeht durchgeführt werden. „Daher setzen wir uns für eine Veränderung des Verfahrens ein und wollen wieder zur vor dem 01.01.2006 geltenden Regel, dass der Beitrag bis zum 15. des Folgemonats fällig ist zurück kehren“, erklärt Peter Mahlo, stellvertretender Landesvorsitzender der Berliner Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung. “Damit können tatsächlich Kosten für unnütze Bürokratie gespart werden.“
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